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   BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14   

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https://dejure.org/2017,31451
BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14 (https://dejure.org/2017,31451)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 4 AZR 95/14 (https://dejure.org/2017,31451)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 (https://dejure.org/2017,31451)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 613a Abs. 1 BGB, § 324 UmwG, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 151 Satz 2 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613a BGB, Art. 3 RL 2001/23/EG, RL 2001/23/EG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 45 Abs. 3 ArbGG, Art. 9 Abs. 3 GG, §§ 145 ff. BGB, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang; Wirksamkeit einer dynamischen Verweisungsklausel auf Tarifverträge beim Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber; Dynamische Verweisungsklausel bei nicht tarifgebundenem Betriebsveräußerer ...

  • Betriebs-Berater

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Betriebsübergang - Nachfolgeentscheidung zu EuGH-Urteil

  • bag-urteil.com

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

  • rewis.io

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortgeltung einer dynamischen Verweisungsklausel nach Betriebsübergang ("Asklepios Kliniken")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortgeltung einer dynamischen Verweisungsklausel auch nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang - und die Dynamik einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dynamische arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag - und der Betriebsübergang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung im Arbeitsrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Dynamik einer Verweisungsklausel bleibt nach Betriebsübergang grds. erhalten - Kein Verstoß gegen EU-Recht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Dynamische Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang: BAG folgt EuGH

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Tarifbindung besteht nach Klinikübernahme fort

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 04.09.2017)

    Arbeitsrecht: Asklepios muss Tarifbindung respektieren

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dynamik einer Verweisungsklausel geht aufgrund eines Betriebsübergangs nicht verloren - BAG zur Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

Besprechungen u.ä. (3)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pacta sunt servanda - auch im Arbeitsrecht

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dynamische Bezugnahme

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dynamische Bezugnahmeklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 87
  • ZIP 2017, 69
  • ZIP 2017, 937
  • ZIP 2018, 341
  • NZA 2018, 255
  • BB 2018, 371
  • BB 2018, 954
  • DB 2018, 834
  • NZA-RR 2018, 198
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    Der EuGH hat diese Frage mit Urteil vom 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - verneint.

    a) Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) hat der EuGH auf Vorlage des erkennenden Senats (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 95/14 (A) -) entschieden, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.

    Dass eine solche im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss (§ 1 Abs. 2 KSchG) , ist mit der vom EuGH in den Rechtssachen Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt und Alemo-Herron ua. (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - und 18. Juli 2013 - C-426/11 -) vorgenommenen Auslegung der RL 2001/23/EG vereinbar.

    (1) Der EuGH verlangt, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22) .

    Für den Streitfall hat der Gerichtshof zudem ausdrücklich angenommen, die vom vorlegenden Senat dargestellte einseitige Änderungsmöglichkeit entspreche den durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs gesetzten Anforderungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 25) .

    Für die Würdigung des Sachverhalts und die Auslegung des nationalen Rechts sei das nationale Gericht allein zuständig (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 27 f.) .

    (bb) Auch der EuGH verlangt für einen Betriebserwerber keine voraussetzungsfreien Änderungsmöglichkeiten, sondern lediglich die Möglichkeit von "erforderlichen" Anpassungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; so auch Bayreuther NJW 2017, 2158, 2159) .

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    Dass eine solche im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss (§ 1 Abs. 2 KSchG) , ist mit der vom EuGH in den Rechtssachen Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt und Alemo-Herron ua. (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - und 18. Juli 2013 - C-426/11 -) vorgenommenen Auslegung der RL 2001/23/EG vereinbar.

    (1) Der EuGH verlangt, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22) .

    (bb) Auch der EuGH verlangt für einen Betriebserwerber keine voraussetzungsfreien Änderungsmöglichkeiten, sondern lediglich die Möglichkeit von "erforderlichen" Anpassungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; so auch Bayreuther NJW 2017, 2158, 2159) .

    Auch in den von der Revision angeführten Urteilen des EuGH (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 27; 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof]) war weder eine absenkende Angleichung der Entgelthöhe noch die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrags Gegenstand der Entscheidung; in beiden Fällen blieb es - bei "Obsiegen" des Arbeitgebers - im Ergebnis bei der statischen Anwendung des "unternehmensfremden" Tarifvertrags.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23, BAGE 132, 169; 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 15, BAGE 124, 345) .

    Eine dynamische Bezugnahmeklausel geht als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer regelmäßig auf das nach dem Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unter Aufrechterhaltung der Dynamik über (st. Rspr., ausf. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 14 ff., BAGE 132, 169) .

    Die negative Koalitionsfreiheit kann schon begrifflich nicht durch einen Arbeitsvertrag berührt sein (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 21, BAGE 132, 169; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 17 ff., BAGE 128, 185) .

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23, BAGE 132, 169; 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 15, BAGE 124, 345) .

    Insbesondere bedarf eine nach dem Betriebsübergang getroffene Vergütungsvereinbarung nicht wegen möglicher Umgehung des § 613a BGB eines sie rechtfertigenden Sachgrundes (st. Rspr. seit BAG 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 12, BAGE 124, 345) .

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    So haben etwa in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2008 (- 2 AZR 139/07 -) zugrunde liegenden Fall 439 der 447 betroffenen Arbeitnehmer und damit 97 vH der Belegschaft das vom Arbeitgeber unterbreitete Änderungsangebot mit dem Ziel der Realisierung eines Sanierungskonzepts angenommen (ähnlich bei BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 -: 96 vH der Arbeitnehmer für die Anhebung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5 auf 40 Stunden ohne Entgeltausgleich) .

    Literaturauffassung übersieht darüber hinaus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst eine Entgeltabsenkung im Wege der Änderungskündigung möglich ist (sh. nur BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 - Rn. 18 ff.; 29. November 2007 - 2 AZR 789/06 - Rn. 13 ff.) , an deren Wirksamkeit lediglich höhere Anforderungen gestellt werden, da sie einen nachhaltigen Eingriff in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bedeutet (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 -) .

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    Auch in den von der Revision angeführten Urteilen des EuGH (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 27; 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof]) war weder eine absenkende Angleichung der Entgelthöhe noch die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrags Gegenstand der Entscheidung; in beiden Fällen blieb es - bei "Obsiegen" des Arbeitgebers - im Ergebnis bei der statischen Anwendung des "unternehmensfremden" Tarifvertrags.
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt oder unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annimmt (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 30; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN) , haben die Gerichte für Arbeitssachen lediglich zu prüfen, ob sich die angebotenen Änderungen nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels "erforderlich" ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 51 ff. mwN) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    Die negative Koalitionsfreiheit kann schon begrifflich nicht durch einen Arbeitsvertrag berührt sein (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 21, BAGE 132, 169; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 17 ff., BAGE 128, 185) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    Auch in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2017 (- 1 ABR 32/15 -) zugrunde liegenden Sachverhalt hatten 96 vH der Arbeitnehmer einer Änderungsvereinbarung ua. mit einem Verzicht auf Leistungsentgeltanteile und Sonderzahlungen sowie einer Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gegen einen befristeten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zugestimmt.
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
    In der hierzu bisher ergangenen Rechtsprechung insbesondere des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist insoweit darauf abgestellt worden, ob sich das Änderungsangebot auf die für die Fortsetzung der Tätigkeit des Arbeitgebers "erforderlichen" Anpassungen beschränkt (vgl. BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - BAGE 132, 78) .
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 789/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 512/13
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Solche Möglichkeiten bietet die deutsche Rechtsordnung in Form der einvernehmlichen Vertragsänderung und der Änderungskündigung nach § 2 KSchG (vgl. BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Pressemitteilung Nr. 35/17) .
  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung -

    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 42 mwN) .

    aa) Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) hat der EuGH auf Vorlage des erkennenden Senats (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 95/14 (A) -) entschieden, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 30. August 2017 im Einzelnen ausgeführt (BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 46 ff.) .

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Zu diesen Rechten und Pflichten gehören - neben allen anderen arbeitsvertraglichen Bestimmungen - auch diejenigen, die sich aus einer Bezugnahme auf Tarifverträge ergeben (vgl. zu § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zB BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 43, BAGE 160, 87; 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 14 ff., BAGE 132, 169) .

    Normativ geltende und kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel anwendbare Tarifnormen sind grundsätzlich streng voneinander zu unterscheiden (st. Rspr., vgl. zu § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zB BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 43, BAGE 160, 87; 17. Juni 2015 - 4 AZR 95/14 (A) - Rn. 14 ff.; 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 14 ff., BAGE 132, 169) .

  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen in Verbindung mit Art. 16 GRC steht dem nicht entgegen, weil der Betriebserwerber eine Anpassung des Arbeitsvertrags an veränderte Umstände durch eine einvernehmliche Vertragsänderung oder eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG erreichen kann (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 17 ff.; 23. November 2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 33 ff.; 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 44 ff., BAGE 160, 87; zustimmend: Klein ArbRAktuell 2018, 69; Laber öAT 2018, 56; kritisch: HWK/Roloff 8. Aufl. Anh. §§ 305 - 310 BGB Rn. 22; Trebeck ArbRB 2018, 101, 102) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Außerdem verlangt der Gerichtshof mit Bezug auf Art. 3 RL 2001/23/EG in anderem Zusammenhang ausdrücklich Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 29) , die das nationale Recht in Form von Änderungsvertrag und Änderungskündigung vorsieht (vgl. BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 45 ff., BAGE 160, 87) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 374/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 42 mwN, zitiert nach juris).

    Ab diesem Zeitpunkt waren die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch anzuwenden (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 20, mwN, zitiert nach juris).

    Seit 2007 hält das Bundesarbeitsgericht, dem sich die Berufungskammer anschließt, an dieser Auslegungsregel nicht mehr fest, wendet sie jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf die Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 20, aaO).

    Nachdem der EuGH auf die Vorlage das Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2015 (- 4 AZR 95/14) mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) entschieden hat, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - (zitiert nach juris) entschieden, dass die deutsche Rechtsordnung in diesem Sinne solche sowohl einvernehmlichen Änderungsmöglichkeiten als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten in Gestalt einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG vorsieht (vgl. Bundesarbeitsgericht vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 46 ff., aaO).

    Die Berufungskammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vollumfänglich an und verweist hinsichtlich der Darstellung der Gründe im Einzelnen zur Vermeidung von Wiederholungen auf dessen Ausführungen im Urteil vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - (Rn. 46 bis 58, aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 42 mwN, zitiert nach juris).

    Ab diesem Zeitpunkt waren die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch anzuwenden (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 20, mwN, zitiert nach juris).

    Seit 2007 hält das Bundesarbeitsgericht, dem sich die Berufungskammer anschließt, an dieser Auslegungsregel nicht mehr fest, wendet sie jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf die Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 20, aaO).

    Nachdem der EuGH auf die Vorlage das Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2015 (- 4 AZR 95/14) mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) entschieden hat, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - (zitiert nach juris) entschieden, dass die deutsche Rechtsordnung in diesem Sinne solche sowohl einvernehmlichen Änderungsmöglichkeiten als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten in Gestalt einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG vorsieht (vgl. Bundesarbeitsgericht vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 46 ff., aaO).

    Die Berufungskammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vollumfänglich an und verweist hinsichtlich der Darstellung der Gründe im Einzelnen zur Vermeidung von Wiederholungen auf dessen Ausführungen im Urteil vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - (Rn. 46 bis 58, aaO) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

    Die so verstandene arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel ist gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unverändert auf die Beklagte übergegangen (st. Rspr., sh. nur BAG 3. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 31; 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 43 mwN, BAGE 160, 87) .
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    übergegangen (st. Rspr., sh. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 43, BAGE 160, 87; 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 33 ff. mwN) .
  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Solche sieht das nationale Recht in Form von Änderungsvertrag und Änderungskündigung vor (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 25; vgl. nachgehend BAG 30. August 2017 - 4 AZR 61/14 - und 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 -) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 379/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Auswirkungen beim

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 376/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 499/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 5 Sa 295/17

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 304/15

    Bezugnahmeklausel - Abführung der Arbeitsvergütung an die betriebliche

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

  • LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 222/16

    Vertragsauslegung AT-Mitarbeiter, Ewigkeitsklausel, Tarifabstand

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

  • LAG Düsseldorf, 14.09.2017 - 5 Sa 108/16

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 303/15

    Bezugnahmeklausel - Abführung der Arbeitsvergütung an die betriebliche

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 542/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 543/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 502/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 501/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 587/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 558/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2017 - 13 Sa 535/17

    Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder Teile eines solchen

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 539/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 561/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 589/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 585/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 297/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Beitragsfreistellung der betrieblichen

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 7 Sa 991/16

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT nach dessen

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 538/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 536/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17

    Verkürzung der Arbeitszeit für 30 Monate durch Betriebsvereinbarung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 355/20

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 7 Sa 285/20

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 2 Sa 182/21

    Öffentlicher Dienst - rückwirkende Anerkennung einer Lehrbefähigung - Verfall von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag

  • LAG Thüringen, 07.10.2021 - 2 Sa 355/18

    Tarifliche Entgelterhöhung - Inbezugnahme Tarifvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2021 - 2 Sa 20/21

    Funktionszulage - vertraglicher Anspruch - Ablösung durch Einführung einer

  • ArbG Suhl, 04.10.2022 - 2 Ca 533/22

    Anwendbarkeit Tarifverträge - Betriebsübergang

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